AGB
Allgemeine Geschäfts- und Lieferbedingungen der Firma Gartenbau Kloer, Inh. Johannes Kloer, 46282 Dorsten
1. Geltung der AGB
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Leistungen im Geschäftsbetrieb mit unseren Kunden.
1.2 Sämtliche, auch künftige Lieferungen und Leistungen erfolgen ausschließlich unter Einbeziehung dieser AGB.
1.3 Sonderbedingungen müssen jeweils ausdrücklich schriftlich vereinbart werden und bedürfen einer gesonderten Annahmeerklärung des Verkäufers.
1.4 Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen unserer Kunden sind für uns nicht verbindlich, es sei denn, diesen Bedingungen wurde ausdrücklich zugestimmt.
2. Vertragsschluss
2.1 Unsere ersten Angebote z. B. in Prospekten, Katalogen sind freibleibend und unverbindlich.
2.2 Ein Auftrag kommt erst dadurch zustande, dass wir den Antrag des Kunden durch schriftliche Bestätigung annehmen oder die Lieferung oder Leistung ohne vorherige schriftliche Annahmebestätigung ausführen.
2.3 Unsere Angestellten und Handelsvertreter sind nicht berechtigt, mündlich verbindliche Vereinbarungen für uns abzuschließen. Jegliche mündliche Vereinbarung dieser Person bedürfen zur Wirksamkeit unserer schriftlichen Bestätigung.
2.4 Wir haben das Recht, in unseren Auftragsbestätigungen Sorten, Mengen und Liefertermine den tatsächlichen Liefermöglichkeiten anzupassen. Solche Änderungen gelten als vereinbart, wenn der Kunde nicht innerhalb von 8 Kalendertagen ab Zugang der Auftragsbestätigung widerspricht und die Änderung unter Berücksichtigung unserer Interessen für den Kunden zumutbar ist.
3. Lieferung, Untersuchungs- und Rügepflicht
3.1 Die in den Angeboten genannten Liefertermine beruhen auf Abschätzungen zum Zeitpunkt des Angebotes. Die Verkäuferin ist berechtigt, bereits bis zu 2 Wochen vor dem im Angebot genannten Liefertermin oder bis zu 4 Wochen nach dem im Angebot genannten Liefertermin zu liefern.
3.2 Im Falle höherer Gewalt oder sonstiger Umstände, die weder von uns noch von unseren Erfüllungsgehilfen zu vertreten sind, sind wir für die Dauer des Bestehens von unserer Lieferpflicht befreit.
3.3 Der Versand der Ware erfolgt auf die Gefahr des Käufers. Die Gefahr des zufälligen Unterganges der Ware geht mit der Übergabe an den Transporteur auf den Kunden über.
3.4 Pfandpflichtige Verpackungen (Euro-Paletten, CC-Container mit Bretter etc. ) werden eins zu eins getauscht. Ist ein Tausch nicht möglich, behalten wir uns vor, die übliche Miete für den Zeitraum zu berechnen.
3.5 Entstehen zusätzliche Kosten für die Rückführung des Leergutes werden diese Kosten dem Käufer in Rechnung gestellt.
3.6 Der Kunde hat die Ware unverzüglich zu prüfen und zu untersuchen. Etwaige offensichtliche Mängel, Mindermengen oder Falschlieferungen hat der Kunde unverzüglich uns gegenüber zu rügen.
3.7 Sollte das Pflanzgut Fehler oder Mängel aufweisen, hat der Käufer diese sofort - spätestens binnen 8 Tagen ab Erhalt des Pflanzgutes - und in jedem Falle bevor das Pflanzgut verwendet bzw. weiterverkauft wird, anzuzeigen.
3.8 Unsere Handelsvertreter sind zur Entgegennahme von Rügen nicht befugt.
4. Preise, Nachlässe
4.1 Vorbehaltlich einer anderweitigen Vereinbarung gelten die Preise gem. unserer zum Zeitpunkt der verbindlichen Bestellung durch den Kunden gültigen Preislisten.
4.2 Alle Preise verstehen sich ab unserem Produktionsbetrieb und zwar ausschließlich Fracht, Verpackung, Umsatzsteuer und etwaige Lizenzgebühren, soweit nichts anderes vereinbart ist.
4.3 Die Rechnungsbeträge sind 30 Tage nach Rechnungsdatum fällig. Bei Zahlungen innerhalb von 10 Tagen werden 2 % Skonto gewährt.
4.4 Bei Zahlungsüberschreitungen werden die banküblichen Verzugszinsen berechnet. Wir sind in diesen Fällen außerdem berechtigt, weitere erteilte Aufträge zu stornieren.
4.5 Befindet der Kunde sich in Zahlungsverzug, sind wir außerdem nach unserer Wahl berechtigt, vor weiterer Lieferung Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen zu fordern.
4.6 Befindet sich der Kunde mit der Zahlung in Verzug, schuldet er für jede von uns ausgesprochene Mahnung pauschal einen Schadensersatz in Höhe von 5,00 € zuzüglich der gesetzlichen Verzugszinsen.
4.7 Mit etwaigen Gegenforderungen kann der Kunde nur dann aufrechnen, wenn diese entweder von uns anerkannt oder rechtskräftig festgestellt sind.
5. Eigentumsvorbehalt
5.1 Alle von uns gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Erfüllung aller uns aus dem zu Grunde liegenden Vertrag zustehenden Forderungen unser Eigentum.
5.2 Unser Eigentum erstreckt sich auch auf die Pflanzen und Erzeugnisse, die der Kunde durch Kultivierung, Be- oder Verarbeitung, Vermengung oder Vermischung der von uns unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren erzeugt.
5.3 Der Kunde ist berechtigt, im Rahmen seines ordnungsgemäßen Geschäftsverkehrs die von uns gelieferten Waren weiter zu veräußern. In diesem Fall tritt er uns bereits jetzt die aus dem Weiterverkauf entstehenden Forderungen gegen seine Abnehmer ab.
6. Gewährleistung
6.1 Der Verkäufer garantiert für die Qualität des Pflanzgutes, jedoch unter Berücksichtigung der für das Pflanzgut spezifischen Unvollkommenheiten, die mit ihrer natürlichen Beschaffenheit zusammenhängen. Der Verkäufer übernimmt keine Garantie für das Anwachsen, Weiterwachsen und Blüte.
6.2 Kunden- und Beratungsdienste die wir dem Kunden gegenüber kostenfrei und freiwillig erbringen, lassen keinerlei Haftung des Verkäufers entstehen.
6.3 Der Käufer ist sich bewusst, dass das Pflanzgut rasche Veränderungen seines Zustandes erfahren kann, und verpflichtet sich daher, das Pflanzgut bei der Lieferung sorgfältig zu begutachten und danach die Anweisungen für sein Wachstum und seine Pflege strengstens zu befolgen.
6.4 Verletzt der Kunde seine Untersuchungs- und Rügepflicht, verliert er seine Gewährleistungsrechte.
6.5 Zeigt der Kunde Mängel an, hat er uns Gelegenheit zu geben, diese selbst zu untersuchen und / oder durch von uns beauftragte Dritte untersuchen zu lassen.
6.6 Bei begründetem Vorliegen von Mängeln oder Fehlern erlangt der Käufer einen Anspruch auf den Erhalt von Ersatzprodukten, und sollten solche nicht zur Verfügung stehen, auf Rückzahlung der ausschließlich für genannte Produkte entrichteten Beträge. Schadensersatzansprüche des Kunden sind vorbehaltlich der Regelung in Ziffer 7 ausgeschlossen.
6.7 Für Transportschäden haften wir - vorbehaltlich Ziffer 7 nicht, es sei denn, der Schaden wäre durch uns oder einen unserer Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt worden.
7. Schadensersatzansprüche des Kunden
7.1 Soweit dem Kunden Schaden, oder Aufwendungsersatzansprüche wegen Mängel zustehen, die nicht durch vorstehende Vereinbarung ausgeschlossen sind, verjähren diese in 12 Monaten.
7.2 Alle übrigen Schadens- oder Aufwendungsersatzansprüche des Kunden gleich aus welchem Rechtsgrund sind ausgeschlossen. Nicht ausgeschlossen sind Schadensersatzansprüche des Kunden hinsichtlich Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung durch uns, einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung unserer gesetzlichen Vertreter oder unserer Erfüllungsgehilfen beruhen, und sonstiger Schäden, die auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung durch uns oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung unserer Erfüllungsgehilfen beruhen.
7.3 Voraussetzungen für den Lieferantenregress ist, dass die von uns gelieferte Ware über die gesamte Lieferkette unverändert an den Endverbraucher verkauft wird. Soweit die Waren zwischendurch kultiviert oder sonst wie verändert wird, kommt ein Lieferantenregress nicht in Betracht.
8. Marken- und Schutzrechte
Die mit R (S) oder (P) gekennzeichneten Produkte sind markenrechtlich / sortenrechtlich geschützt. Sie dürfen ohne die vorherige schriftliche Genehmigung des Marken-/ Sortenschutzinhabers in keiner Weise genutzt werden. Eine Vermehrung ohne schriftliche Zustimmung ist nicht zulässig. Der Käufer erkennt an, dass alle mit den Mutanten - wie auch immer er diese erhalten hat - zusammenhängenden Schutzrechte ausschließlich dem Schutzinhaber zustehen.
9. Gerichtsstand, Änderungen und Salvatorische Klausel
9.1 Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus diesem Vertrag und Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist ausschließlich Dorsten.
9.2 Änderungen des Vertrages bedürfen der Schriftform.
9.3 Sollte eine Bestimmung des Vertrages oder diese Allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen rechtsunwirksam sein oder werden, so bleibt der Vertrag im Übrigen gültig. In diesem Falle verpflichten sich Verkäufer und Käufer, die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame Bestimmung zu ersetzen, welche dem beabsichtigten wirtschaftlichen Ergebnis am nächsten kommt, soweit keine gesetzlichen Regelungen bestehen, welche die entstehende Vertragslücke ausfüllen.
Dorsten, Juli 2008